Oberlandesgericht Köln, 2003-06-04, 5 U 160/00

5 U 160/00Obergericht04.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-04

Aktenzeichen: 5 U 160/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0604.5U160.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juli 2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 318/99 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.