9 U 182/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-06-03, 9 U 182/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 182/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-03
Aktenzeichen: 9 U 182/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0603.9U182.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.9.2002 - 24 O 97/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.675,89 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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