9 Sch 23/01•Oberlandesgericht Köln, 2003-06-03, 9 Sch 23/01
Oberlandesgericht Köln, 2003-06-03, 9 Sch 23/01
9 Sch 23/01Obergericht03.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 23/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-03
Aktenzeichen: 9 Sch 23/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0603.9SCH23.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die in dem Schiedsspruch vom 28.02.2002 enthaltenen Schiedsprüche, die von den Schiedsrichtern F. T., C. U. und H. D. abgefasst sind, werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.