Oberlandesgericht Köln, 2003-06-03, 9 Sch 23/01

9 Sch 23/01Obergericht03.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 23/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-03

Aktenzeichen: 9 Sch 23/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0603.9SCH23.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die in dem Schiedsspruch vom 28.02.2002 enthaltenen Schiedsprüche, die von den Schiedsrichtern F. T., C. U. und H. D. abgefasst sind, werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar.

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