11 U 150/01•Oberlandesgericht Köln, 2003-05-28, 11 U 150/01
Oberlandesgericht Köln, 2003-05-28, 11 U 150/01
11 U 150/01Obergericht28.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 150/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-28
Aktenzeichen: 11 U 150/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0528.11U150.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aa-chen vom 04.09.2001 (9 O 511/99) wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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