Oberlandesgericht Köln, 2003-05-27, 9 U 81/02

9 U 81/02Obergericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 81/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 9 U 81/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0527.9U81.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.04.2002 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 481/01 - abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.