Ss 194/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-05-22, Ss 194/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 194/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-22
Aktenzeichen: Ss 194/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0522.SS194.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 19. November 2002 wird verworfen.
Der Tenor des angefochtenen Urteils wird mit Rücksicht auf den Regelungsgehalt des § 25 Abs. 2a StVG dahin neu gefasst, dass das verhängte Fahrverbot erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein des Betroffenen nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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