4 UF 137/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 4 UF 137/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 4 UF 137/02
4 UF 137/02Obergericht20.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 137/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: 4 UF 137/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0520.4UF137.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Vorbehalt der Einwilligung des Kindes in die Umgangsanbahnung sowie die Verpflichtung des Stadtjugendamts B als Ergänzungspfleger, die Bereitschaft des Kindes zur Durchführung des Umgangs in periodischen Abständen zu überprüfen, entfallen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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