Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 4 UF 137/02

4 UF 137/02Obergericht20.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 137/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-20

Aktenzeichen: 4 UF 137/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0520.4UF137.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Vorbehalt der Einwilligung des Kindes in die Umgangsanbahnung sowie die Verpflichtung des Stadtjugendamts B als Ergänzungspfleger, die Bereitschaft des Kindes zur Durchführung des Umgangs in periodischen Abständen zu überprüfen, entfallen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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