2 Ws 309/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 2 Ws 309/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 2 Ws 309/03
2 Ws 309/03Obergericht20.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 309/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: 2 Ws 309/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0520.2WS309.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 4. April 2003 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird als Pflichtverteidiger Rechtsanwalt I, Q-Straße, ####1 F, beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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