Oberlandesgericht Köln, 2003-05-20, 2 Ws 309/03

2 Ws 309/03Obergericht20.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 309/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-20

Aktenzeichen: 2 Ws 309/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0520.2WS309.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 4. April 2003 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird als Pflichtverteidiger Rechtsanwalt I, Q-Straße, ####1 F, beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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