Oberlandesgericht Köln, 2003-05-07, 13 U 140/02

13 U 140/02Obergericht07.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 140/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-07

Aktenzeichen: 13 U 140/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0507.13U140.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. Au-gust 2002 - 1 O 645/00 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.