Oberlandesgericht Köln, 2003-04-30, 6 U 217/02

6 U 217/02Obergericht30.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 217/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-30

Aktenzeichen: 6 U 217/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0430.6U217.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.)

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 19.11.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 335/02 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung vom 2.9.2002 - 33 O 335/02 - wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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