13 U 124/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-04-30, 13 U 124/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-04-30, 13 U 124/02
13 U 124/02Obergericht30.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 124/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-30
Aktenzeichen: 13 U 124/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0430.13U124.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Juli 2002 - 3 O 326/01 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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