Oberlandesgericht Köln, 2003-04-23, 13 U 107/02

13 U 107/02Obergericht23.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 107/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-23

Aktenzeichen: 13 U 107/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0423.13U107.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 5. Juli 2002 - 3 O 240/01 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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