6 U 204/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-04-11, 6 U 204/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 204/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-11
Aktenzeichen: 6 U 204/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0411.6U204.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.)
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.10.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 53/02 - wird zurückgewiesen.
2.)
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Parteien können die Sicherheiten durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes leisten.
4.)
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.