5 U 218/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-04-09, 5 U 218/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 218/02 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 5 U 218/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0409.5U218.02.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Oktober 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 374/00 - abgeändert.
Die auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gerichtete Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aufgrund der ärztlichen Behandlung vom 13. Mai 1998 entstehen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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