13 U 138/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-04-09, 13 U 138/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-04-09, 13 U 138/02
13 U 138/02Obergericht09.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 138/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 13 U 138/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0409.13U138.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10. Juli 2002 - 11 O 513/01 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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