Oberlandesgericht Köln, 2003-04-04, 6 U 85/02

6 U 85/02Obergericht04.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 85/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-04

Aktenzeichen: 6 U 85/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0404.6U85.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.04.2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 167/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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