Oberlandesgericht Köln, 2003-04-02, 16 Wx 31/03

16 Wx 31/03Obergericht02.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 31/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-02

Aktenzeichen: 16 Wx 31/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0402.16WX31.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Das als sofortige weitere Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel des Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.10.2002 - 1 T 382/02 - wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 4. hat dem Beteiligten zu 2. die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.

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