19 U 159/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-28, 19 U 159/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-28, 19 U 159/02
19 U 159/02Obergericht28.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 159/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-28
Aktenzeichen: 19 U 159/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0328.19U159.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 05.08.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 124/02 - wird auf Kosten des Berufungsklägers zurückgewiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Revision wird zugelassen.
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