17 W 7/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-26, 17 W 7/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 7/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-26
Aktenzeichen: 17 W 7/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0326.17W7.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Kostenentscheidung im Senatsbeschluss vom 19.3.2003 - 17 W 7/03 - wird von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Die nach einem Gegenstandswert von 8,00 EUR entstandene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 96 % und der Antragsgegner zu 4 %.
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