Oberlandesgericht Köln, 2003-03-21, 2 Ausl 1415/01

2 Ausl 1415/01Obergericht21.03.2003

Regest

Die Todesstrafe wird in Bosnien-Herzegowina nicht mehr angewendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ausl 1415/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-21

Aktenzeichen: 2 Ausl 1415/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0321.2AUSL1415.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG § 8

Leitsätze

Die Todesstrafe wird in Bosnien-Herzegowina nicht mehr angewendet.

Tenor

Die Auslieferung des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen S zur Verfolgung der ihm in der Anklageschrift der Republik Srpska vom 26. Januar 1998 - Nr. 98/97 - in Verbindung mit dem Beschluss des Bezirksgerichts Bijeljina vom 14. Mai 1999 aufgeführten Straftat des Raubes mit Todesfolge ist zulässig.

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