2 Ausl 1415/01•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-21, 2 Ausl 1415/01
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-21, 2 Ausl 1415/01
2 Ausl 1415/01Obergericht21.03.2003
Regest
Die Todesstrafe wird in Bosnien-Herzegowina nicht mehr angewendet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ausl 1415/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-21
Aktenzeichen: 2 Ausl 1415/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0321.2AUSL1415.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 8
Leitsätze
Die Todesstrafe wird in Bosnien-Herzegowina nicht mehr angewendet.
Tenor
Die Auslieferung des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen S zur Verfolgung der ihm in der Anklageschrift der Republik Srpska vom 26. Januar 1998 - Nr. 98/97 - in Verbindung mit dem Beschluss des Bezirksgerichts Bijeljina vom 14. Mai 1999 aufgeführten Straftat des Raubes mit Todesfolge ist zulässig.
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