Oberlandesgericht Köln, 2003-03-19, 13 U 14/02

13 U 14/02Obergericht19.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 14/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-19

Aktenzeichen: 13 U 14/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0319.13U14.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10. Oktober 2001 - 11 O 18/01 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen ihn vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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