Ausl 253/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-18, Ausl 253/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-18, Ausl 253/02
Ausl 253/02Obergericht18.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ausl 253/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-18
Aktenzeichen: Ausl 253/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0318.AUSL253.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des türkischen Staatsangehörigen G. L. zur Strafvollstreckung wegen der gegen ihn durch Urteil des Landge-richts Mailand vom 14. Juli 1998 in Verbindung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Mailand vom 10. Mai 1999 erkannten Freiheitsstrafe ist unzulässig.
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