Oberlandesgericht Köln, 2003-03-18, 9 U 13/00

9 U 13/00Obergericht18.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 13/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-18

Aktenzeichen: 9 U 13/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0318.9U13.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 16.12. 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 412/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfe die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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