Oberlandesgericht Köln, 2003-03-11, 2 Ws 116/03

2 Ws 116/03Obergericht11.03.2003

Regest

Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 116/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-11

Aktenzeichen: 2 Ws 116/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0311.2WS116.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112

Leitsätze

Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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