19 U 200/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-07, 19 U 200/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-07, 19 U 200/02
19 U 200/02Obergericht07.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 200/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-07
Aktenzeichen: 19 U 200/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0307.19U200.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. August 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 10 O 3/02 - wird auf Kosten der Berufungsklägerin zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.