Oberlandesgericht Köln, 2003-02-26, 5 U 178/99

5 U 178/99Obergericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 178/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: 5 U 178/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0226.5U178.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. April 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 16/16 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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