Oberlandesgericht Köln, 2003-02-26, 12 U 254/99

12 U 254/99Obergericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 254/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: 12 U 254/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0226.12U254.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.10.1999 - 17 O 155/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zur Vollstreckung gelangenden Betrags, wobei als Mittel der Sicherheitsleistung auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.