HEs 13/03 - 17 -•Oberlandesgericht Köln, 2003-02-21, HEs 13/03 - 17 -
Oberlandesgericht Köln, 2003-02-21, HEs 13/03 - 17 -
HEs 13/03 - 17 -Obergericht21.02.2003
Regest
Nicht als Vollzug der Untersuchungshaft gilt die Zeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 14 PsychKG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — HEs 13/03 - 17 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-21
Aktenzeichen: HEs 13/03 - 17 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0221.HES13.03.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 121
Leitsätze
Nicht als Vollzug der Untersuchungshaft gilt die Zeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 14 PsychKG.
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.
Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von 3 Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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