Oberlandesgericht Köln, 2003-02-20, Ss 47/03 (Z)

Ss 47/03 (Z)Obergericht20.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 47/03 (Z) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: Ss 47/03 (Z)

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0220.SS47.03Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.

II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).

III. Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

IV. Die Kosten beider Rechtsmittel trägt der Betroffene.

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