13 W 6/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-02-19, 13 W 6/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 6/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-19
Aktenzeichen: 13 W 6/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0219.13W6.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12.11.2002 gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.10.2002 - 3 O 352/02 - wird zurückgewiesen.
Weiterhin wird der Antrag des Klägers vom 14.02.2003 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. D. S. in Zülpich vom 12.05.1998 - Urk.-Nr. /1998 - zurückgewiesen.
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