Oberlandesgericht Köln, 2003-02-14, Ss 16/03

Ss 16/03Obergericht14.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 16/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-14

Aktenzeichen: Ss 16/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0214.SS16.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Unter Verwerfung der weitergehenden Revision mit der Maßgabe, dass der Angeklagte bezüglich der Einzelstraftaten zu 2. - 4. jeweils des Diebstahls, dabei in zwei Fällen in der Form des Versuches, schuldig ist, wird das angefochtene Urteil hinsichtlich der Einzel-straftat zu 1. sowie hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs mit seinen diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn - Jugendschöffengericht - zurückverwiesen.

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