Oberlandesgericht Köln, 2003-02-07, 16 Wx 9/03

16 Wx 9/03Obergericht07.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 9/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-07

Aktenzeichen: 16 Wx 9/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0207.16WX9.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.11.2002 - 1 T 332/02 - abgeändert und der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.06.2002 - 53 XVII St 66/92 - insoweit aufgehoben, als festgestellt wird, dass die Bestellung des Beteiligten zu 3. (Rechtsanwalt T zum Verfahrenspfleger im Rahmen seiner Berufsausübung erfolgt.

Im übrigen wird die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5., soweit sie sich gegen die Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 04.11.2002 - 1 T 326/02 und 1 T 331/02 - richtet, zurückgewiesen. Insoweit hat der Beteiligte zu 5) den Beteiligten zu 3) und 4) die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.

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