Oberlandesgericht Köln, 2003-02-05, 13 U 71/02

13 U 71/02Obergericht05.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 71/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-05

Aktenzeichen: 13 U 71/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0205.13U71.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2002 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 124/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sie wegen der Kosten durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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