Oberlandesgericht Köln, 2003-01-27, 2 Ws 22/03

2 Ws 22/03Obergericht27.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 22/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-27

Aktenzeichen: 2 Ws 22/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0127.2WS22.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Haftbefehl des Landgerichts Köln vom 19.12.2002 und der Haftverschonungsbeschluss vom selben Tag - 102 - 50/1 - werden aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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