Oberlandesgericht Köln, 2003-01-23, 26 WF 7/03

26 WF 7/03Obergericht23.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 7/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-23

Aktenzeichen: 26 WF 7/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0123.26WF7.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 26.11.2002 wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts Düren vom 13. November 2002 (23 F 137/02) teilweise abgeändert. Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus Düren Prozesskostenhilfe gewährt, soweit sie sich gegen eine Herabsetzung des von dem Kläger zu zahlenden Unterhaltsbetrages auf weniger als € 257,64 verteidigt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

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