14 U 32/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-23, 14 U 32/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 32/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-23
Aktenzeichen: 14 U 32/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0123.14U32.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 05.06.2002 (9 O 466/01) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.493,00 EUR nebst 4% Zinsen ab dem 06.11.1998 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 85% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 15% auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens dem Kläger zu 15% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 85%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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