2 W 6/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-22, 2 W 6/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 6/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-22
Aktenzeichen: 2 W 6/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0122.2W6.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 4. Dezember 2002 wird der Wertfestsetzungsbeschluß des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. November 2002, 2 O 173/01, in der Fassung des Beschlusses vom 6. Januar 2003, teilweise geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wie folgt neu gefaßt:
Der Streitwert des Rechtsstreits beträgt 17.895,22 €, jedoch berechnet sich die jeweilige Verhandlungsgebühr der Prozeßbevollmächtigten beider Parteien nur nach einem Wert von 2.500 €.
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