24 U 87/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-21, 24 U 87/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 87/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-21
Aktenzeichen: 24 U 87/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0121.24U87.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.03.2002 (1 O 210/00) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.355,79 € nebst 4 % Zinsen seit dem 19.05.2000 zu zahlen.
b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 02.02.1996 mit einer Haftungsquote von 75 % zu ersetzen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
c) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Im übrigen werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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