Oberlandesgericht Köln, 2003-01-14, 22 U 128/02

22 U 128/02Obergericht14.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 128/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-14

Aktenzeichen: 22 U 128/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0114.22U128.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 04.06.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Az. 5 O 381/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs - auch über die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen - wird die Sache an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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