Oberlandesgericht Köln, 2003-01-13, 16 U 36/02

16 U 36/02Obergericht13.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 36/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-13

Aktenzeichen: 16 U 36/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0113.16U36.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.4.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 25 O 267/00 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 9.000,- Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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