16 W 42/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-03, 16 W 42/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 42/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-03
Aktenzeichen: 16 W 42/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0103.16W42.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.10.2002 - 1 O 430/02 - aufgehoben und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung vom 16.10. 2002 zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens 1. und 2. Instanz fallen der Gläubigerin zur Last.
Gegenstandswert der Beschwerde: 26.209,20 Eur
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