Oberlandesgericht Köln, 2002-12-20, 4 WF 153/02

4 WF 153/02Obergericht20.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 153/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-20

Aktenzeichen: 4 WF 153/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1220.4WF153.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Amtsgericht wird aufgegeben, über den Prozeßkostenhilfeantrag des Antragstellers unter Beachtung der Auffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Eine Beschwerdegebühr wird nicht erhoben.

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