Oberlandesgericht Köln, 2002-12-19, 2 Ws 603/02

2 Ws 603/02Obergericht19.12.2002

Regest

Verdunkelungsgefahr kann sich auch daraus ergeben, dass die gesamte Lebensführung auf systematische Verheimlichung, Täuschung, Drohung und Gewaltanwendung ausgerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 603/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-19

Aktenzeichen: 2 Ws 603/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1219.2WS603.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112

Leitsätze

Verdunkelungsgefahr kann sich auch daraus ergeben, dass die gesamte Lebensführung auf systematische Verheimlichung, Täuschung, Drohung und Gewaltanwendung ausgerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-

schwerdeführer auferlegt.

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