3 U 203/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-17, 3 U 203/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 203/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 3 U 203/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1217.3U203.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. August 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 1 O 142/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.243,81 € = 10.256,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.03.2000 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 73 % und der Beklagte zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. ab-gesehen.
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