Oberlandesgericht Köln, 2002-12-17, 25 UF 227/02

25 UF 227/02Obergericht17.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 227/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-17

Aktenzeichen: 25 UF 227/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1217.25UF227.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

    1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 14.10.2002 – 10 F 273/02 – dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragsteller zum Umgangsrecht vom 20.06.2002 abgewiesen wird.

Die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

    1. Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Y. gewährt.

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