25 UF 227/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-17, 25 UF 227/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-12-17, 25 UF 227/02
25 UF 227/02Obergericht17.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 227/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 25 UF 227/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1217.25UF227.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 14.10.2002 – 10 F 273/02 – dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragsteller zum Umgangsrecht vom 20.06.2002 abgewiesen wird.
Die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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- Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Y. gewährt.
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