Oberlandesgericht Köln, 2002-11-21, 8 U 44/02

8 U 44/02Obergericht21.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 44/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-21

Aktenzeichen: 8 U 44/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1121.8U44.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.05.2002 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 324/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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