16 Wx 126/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-26, 16 Wx 126/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-08-26, 16 Wx 126/02
16 Wx 126/02Obergericht26.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 126/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-26
Aktenzeichen: 16 Wx 126/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0826.16WX126.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 2.5.2002 - 29 T 213/01 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 1.100,- Eur festgesetzt.
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