18 U 11/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-16, 18 U 11/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 11/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-16
Aktenzeichen: 18 U 11/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0516.18U11.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen die am 28.11.2001 verkünde-ten Urteile der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (91 O 18/01 sowie 91 O 20/01) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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