Oberlandesgericht Köln, 2002-05-15, 5 U 174/99

5 U 174/99Obergericht15.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 174/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-15

Aktenzeichen: 5 U 174/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0515.5U174.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juni 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 13/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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