Oberlandesgericht Köln, 2002-05-14, 9 U 185/98

9 U 185/98Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 185/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 9 U 185/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0514.9U185.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 12.11.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 75/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,-- EUR abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eine deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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